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Die Regeln der Tierübergabe:

  1. Die Tiere werden vom Tierheimleiter oder von den von ihm berechtigten Personen übergeben.
  2. Die Tierübergabe erfolgt nur an volljährige Personen.
  3. Die Tiere können erst nach einer 15-tägigen Quarantäne verkauft werden.
  4. Die Besitzer haben das Recht zum Abholen der Tiere nach Beurkundung oder Glaubhaftmachung des Eigentumsrechts. In Zweifelsfällen ist die Zustimmung des Tierheimleiters notwendig.
  5. Die Hunde dürfen nach einer durchgeführten Tollwutimpfung übergeben werden (falls sie vorher nicht geimpft wurden, was beurkundet werden soll).
  6. Jede Person, die ein Tier vom Tierheim übernimmt, auch der Besitzer des Tieres, soll:
    a) Gebühren nach den in der Preisliste des Tierheims festgelegten Sätzen entrichten. Als Nachweis für die Zahlung bekommt der Übernehmer eine Rechnung mit dem Stempel des Tierheims.
    b) einen Adoptionsvertrag unterschreiben.
  7. Der Tierheimleiter trägt in das Tierregister den Namen, die Adresse und die Nummer des Personalausweises des Übernehmers ein, der die Daten mit der eigenhändigen Unterschrift bestätigt. Der Leiter stellt dem Übernehmer des Tieres auch eine Rechnung aus.
  8. Soll ein Hund auf einem Bauernhof gehalten werden, kann der Tierheimleiter vor dem Verkauf die für das Tier vorgesehene Lebensbedingungen prüfen lassen.

Es werden keine Tiere übergeben:

  • an Personen unter Alkoholeinfluss
  • an Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die ohne Eltern oder Pflegeeltern kommen
  • kranke Tiere, trächtige Hündinnen und Katzen sowie Welpen und Katzenjungen vor der siebten Lebenswoche (es sei denn, es melden sich die Besitzer der Tiere oder der neue Besitzer erklärt sich bereit, die Tiere mit eigenen Mitteln zu heilen, was er mit der eigenhändigen Unterschrift bestätigt)
  • an Personen, die kein entsprechendes Zubehör zur Übernahme des Tieres besitzen (ein Halsband oder einen Träger und eine Leine für Hunde, einen Korb oder eine Tasche für Katzen), es sei denn, dass das Tierheim eine gewisse Anzahl von Halsbändern, Maulkörben und Leinen gegen Zahlung zugänglich macht
  • an Personen, die kein entsprechendes Zubehör zur Übernahme des Tieres besitzen
  • an Personen, die der Tierspekulationen und des Tierhandels verdächtig sind

Die Preisliste der Adoptionsgebühren im Tierheim für obdachlose Tiere in Be³chatów
Die Preisliste ist seit dem 01.05.2005 gültig.

Alle in der Tabelle angegebenen Preise sind Bruttopreise. Für die Adoptionsgebühren wird eine Rechnung ausgestellt.

 

Tiere

Preis [PLN]

Welpen

50,00

Rassehunde

50,00

Mischlingshunde

100,00

Katzen

25,00

Wenn der Besitzer eines verlorenen und von dem Interventionsteam in das Tierheim gebrachten Tieres seinen Hund oder seine Katze noch an demselben Tag abholt, werden die Transportkosten des Tieres zurückgegeben.

30,00

Vermittlungsvertrag (pdf) - 106kB

97-400 Be³chatów, ul. Staszica 5, tel./fax (044) 635 09 05, 635 09 06, e-mail: sanikom@sanikom.pl
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